Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Landgericht Düsseldorf - 10 O 517/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.936,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.09.2009 zu zahlen.Es wird festgestellt, dass die Beklagte zum Darlehnsvertrag Nr. 0653839915 keine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 % der Darlehnssumme beanspruchen kann.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 1/3 und die Klägerin 2/3.Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar; gegenüber der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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