Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 13 O 30/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.597,50 € nebst 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.02.2015 zuzüglich 4,60 € vorgerichtliche Mahnkosten zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt 76 % der Kosten des Rechtsstreits und die Beklagte 24 % der Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung iHv 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung iHv 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit iHv 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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