Urteil vom Landgericht Essen - 10 S 113/13

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13.02.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen (29 C 89/12) teilweise abgeändert und neu gefasst.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 326,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.03.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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