Urteil vom Landgericht Hagen - 8 O 60/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 56.621,40 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.03.2012 zu zahlen, abzüglich erhaltener Ausschüttungen in Höhe von 1.236,13 € per 04.02.2010 Zug-um-Zug gegen Übertragung einer Kapitalbeteiligung zu einem Nominalbetrag von 75.000,- Dollar (53.820,20 €) in Form zweier Kommanditbeteiligungen, zu 48,8 % der Gesamteinlage an der Kommanditgesellschaft MS N Reederei GmbH & Co., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA XXXXXX, und zu 51,2 % der Gesamteinlage an der Kommanditgesellschaft MS B Reederei GmbH & Co., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA XXXXXX, gemeinsam zum Erwerb angeboten unter der Bezeichnung G – Containerriesen der Zukunft 3.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von der Zahlung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.028,36 € freizustellen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Übertragung der oben näher bezeichneten Kapitalbeteiligungen in Verzug befindet.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin von einer möglichen Nachhaftung nach §§ 172 Abs. 4, 171 Abs. 1 HGB bezüglich der oben bezeichneten Kapitalbeteiligungen an den streitgegenständlichen Schiffsfonds-Gesellschaften freizustellen.

Wegen der weitergehenden Zinsforderung wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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