Urteil vom Landgericht Hagen - 3 O 126/14

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin  ein Schmerzensgeld i.H.v. 7.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.08.2014 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche zukünftigen materiellen Schäden sowie unvorhersehbare immaterielle Schäden aus dem Unfall vom 12.07.2014 gegen 16:00 Uhr in der Bäckerei „S“ in der L-Straße in 58507 Lüdenscheid zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.

Es wird festgestellt, dass der der Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin von der Verpflichtung zur Zahlung der vorgerichtlichen Kosten ihres  Prozessbevollmächtigten i.H.v. 354,74 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.08.2014 freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 70% und der Beklagte zu 30%.

Das Urteil ist  gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des  jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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