Urteil vom Landgericht Hagen - 7 S 19/20

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 04.02.2020 verkündete Urteil des

Amtsgerichts Lüdenscheid (Az. 91 C 114/18) abgeändert und die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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