Urteil vom Landgericht Kleve - 4 O 136/06

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.500,-- Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.08.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120% des beizutreibenden Betrages für den Kläger vorläufig vollstreckbar.


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