Urteil vom Landgericht Kleve - 6 S 148/10

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten und deren Streithelferin wird das am 30.08.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts xx abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen und der Streithelferin in beiden Instanzen hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, eine Vollstreckung der Beklagten oder der Streithelferin durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils voll-streckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte oder die Streithelferin Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leisten.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.


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