Urteil vom Landgericht Kleve - 6 S 90/14

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 11.04.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Kleve wird, soweit er zur Auskunftserteilung verurteilt worden ist, verworfen und im Übrigen zurückgewiesen.

Die Anschlussberufung des Klägers gegen das am 11.04.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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