Urteil vom Landgericht Kleve - 1 O 202/14

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.700,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.04.2014 sowie die vorgerichtlich entstandenen Kosten in Höhe von 986,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.08.2014 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistungen in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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