Urteil vom Landgericht Köln - 37 O 757/07

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.692,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.03.2007 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte und Freistellung von den Pflichten aus der Beteiligung im Nennwert von 50.000,00 DM an dem geschlossenen H GmbH & Co. W KG, G a.M.

2.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der unter Ziffer 1. genannten Abtretung in Annahmeverzug befindet.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Die Kosten, die durch Anrufung des unzuständigen Gerichts entstanden sind, trägt die Klägerin. Im Übrigen werden die Kosten des Rechtstreits der Beklagten zu 73 % und der Klägerin zu 27 % auferlegt.

5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin jedoch nur gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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