Urteil vom Landgericht Köln - 84 O 189/08

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.759,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.11.2008 zu zahlen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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