Urteil vom Landgericht Köln - 1 S 176/11

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 15.06.2011 (Az.: 201 C 7/11) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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