Urteil vom Landgericht Köln - 22 O 413/11

Tenor

Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an der Erstellung von Jahresabschlüssen der O & Partner Unternehmensberatung GbR O1 betreffend die Jahre 2002 bis einschließlich 2009, die einen Gewinnanteil des Klägers in Höhe von 30 % ausweisen, mitzuwirken.

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 612.693,- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über Basiszins seit dem 25.06.2011 zu zahlen.

Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an der Erstellung eines Jahresabschlusses betreffend das Geschäftsjahr 2010, der einen Gewinnanteil des Klägers in Höhe von 30 % ausweist, mitzuwirken. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, an den Kläger den sich daraus ergebenden Gewinn zu zahlen.

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger einen weiteren Betrag in Höhe von 4.320,- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über Basiszins seit dem 25.06.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 68 % und der Kläger zu 32 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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