Urteil vom Landgericht Köln - 12 O 81/09

Tenor

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 52.378,69 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 8,5 % aus 25.564,59 € seit dem 20.6.2009 und in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz aus 26.714,10 € seit dem 20.6.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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