Urteil vom Landgericht Köln - 9 S 123/13

Tenor

1.              Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 12.04.2013 – 11 C 495/12 – wird zurückgewiesen.

2.              Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

3.              Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4.              Die Revision wird nicht zugelassen.


G r ü n d e :

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