Urteil vom Landgericht Köln - 22 O 150/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 24.313,79 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 25.02.2015 zu zahlen.

Des Weiteren wird die Beklagte verurteilt, außergerichtliche Anwaltskosten der Kläger in Höhe von 1.524,15 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 28.05.2015 (Rechtshängigkeit) zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu 53,5 Prozent und die Beklagte zu 46,5 Prozent.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.


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