Urteil vom Landgericht Köln - 15 O 307/17

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 3.340,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit dem 05.10.2017 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin ein Drittel und die Beklagten als Gesamtschuldner zwei Drittel. Von den Kosten der Nebenintervention tragen die Klägerin ein Drittel und die Streithelferin zwei Drittel.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des zu vollstreckenden Betrags.


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