Urteil vom Landgericht Köln - 36 O 147/18

Tenor

Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 66.640,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.08.2018 zu zahlen, abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 0,266 € für jeden ab Kilometerstand 0 km mit dem nachbezeichneten Fahrzeug bis zur Rückgabe gefahrenen Kilometer, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeuges VW Touareg Edition, 3.0 l V-6 TDI, FIN: #####.

Die Beklagte zu 2) wird weiter verurteilt, an den Kläger 3.718,53 EUR  nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.08.2018 zu zahlen.

Die Beklagte zu 2) wird weiter verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.954,46 EUR  nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.08.2018 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 2) sich mit der Rücknahme des Pkw des Klägers, VW Touareg Edition, 3.0 l V-6 TDI, FIN: #####, in Annahmeverzug befindet.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

              Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu zwei Dritteln und die Beklagte zu 2) zu einem Drittel. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und zu 3) trägt der Kläger, die Beklagte zu 2) trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.


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