Urteil vom Landgericht Köln - 36 O 95/19

Tenor

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 119.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2018 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückübereignung und Rückgabe des Fahrzeugs Porsche 911 T Coupé, Fahrgestellnummer #####.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 1) seit dem 01.11.2018 mit der Rückabwicklung des Kaufvertrages über das vorbezeichnete Fahrzeug sowie mit dessen Rücknahme in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte zu 1) wird weiter verurteilt, an den Kläger 578,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 547,50 €  seit dem 01.11.2018 und aus weiteren 30,50 € seit dem 23.05.2019 zu zahlen.

Die Beklagte zu 1) wird weiter verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.480,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2018 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen dieser selbst zu 50 % und die Beklagte zu 1) zu weiteren 50 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt der Kläger. Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.


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