Urteil vom Landgericht Köln - 13 S 43/21

Tenor

Das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 23.03.2021, 107 C 55/20, wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten zu1) und 3) werden verurteilt, an den Kläger 1.172,98 € zu bezahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.01.2020 sowie vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 201,71 €. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 56%, im Übrigen der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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