Beschluss vom Landgericht Köln - 28 O 504/23

Tenor

beschlossen:

I.                    Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:

Dem Antragsgegner wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf,

v e r b o t e n,

identifizierend unter Nennung des Namens H.A. und / oder der Initialien „U.“ in Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit als Verwaltungsrat der U. N AG über den Verdacht zu berichten, dass sich der Antragsteller wegen mehrfachen Betrugs nach Art. 146 StGB (T) strafbar gemacht habe,

wenn dies jeweils geschieht, wie in dem Artikel mit der Überschrift „Neuer Anlageskandal? U N – Ermittlungen der T Staatsanwaltschaft gg. V. I.“ vom 31.08.2023, abrufbar unter der URL URL entf. sowie URL entf. , und / oder

in dem Artikel mit der Überschrift „Der mutmaßliche Anlageskandal: U N und V I“ vom 01.09.2023, abrufbar unter der URL URL entf.  und URL entf.  .

II.                  Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

III.               Streitwert: 20.000 €


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