Urteil vom Landgericht Köln - 30 O 290/24

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.346,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.08.2024 zu zahlen;

es wird festgestellt, dass der zwischen der Beklagten und dem Kläger geschlossene Coaching-Vertrag (Vertragsnummer: N01) nichtig ist und dass keine Zahlungsverpflichtung des Klägers aus diesem Vertrag resultiert;

im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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