Urteil vom Landgericht Krefeld - 12 O 36/11

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, die Freigabe der bei dem Amtsgericht Krefeld zum Aktenzeichen 85 HL 148/09 hinterlegten 3.168.136 Inhaberakten der T. AG in B. an die Klägerin zu bewilligen.

 

Die Klägerin trägt vorab etwaige durch die Anrufung des Landgerichts Essen entstandene Mehrkosten.

 

Im Übrigen tragen die Beklagten die Kosten des Rechtsstreits.

 

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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