Urteil vom Landgericht Münster - 016 O 224/16

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 36.118, 18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.05.2016 Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeuges mit der Fahrgestellnummer WVGZZZ5NZEW###### abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 5.112,17 €  zu zahlen.

2.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 25.05.2016 mit der Rücknahme des zu Ziffer 1) bezeichneten Fahrzeuges in Annahmeverzug befindet.

3.

Die Beklagte trägt die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.590,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten ab dem 25.05.2016.

4.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

6.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,00 €.


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