Urteil vom Landgericht Münster - 11 KLs-91 Js 2375/16-22/17

Tenor

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr 3 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ihm darf vor Ablauf von

6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften:

§§ 315 b I Nr. 3, III, 315 III Nr. 1a, 21, 49,56, 69, 69a, 69 b StGB.


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