Urteil vom Landgericht Münster - 8 O 212/22

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger je zur Hälfte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Weiter ergeht folgender Beschluss:

              Der Streitwert beträgt 6.426,00 €.


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