Urteil vom Landgericht Münster - 8 O 34/22

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Weiter ergeht folgender Beschluss:

              Der Streitwert beträgt

              bis 19.10.2022:              bis 35.000,00 €,

              seither:                            bis 9.000,00 €.


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