Urteil vom Landgericht Paderborn - 3 O 427/22

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 186.391,13 € Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bei der S Lebensversicherung Nr. …. zu zahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 09.09.2022.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der angebotenen Abtretung der Ansprüche aus der vorgenannten Rentenversicherung in Verzug befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.456,59 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.01.2023 an die Klägerin zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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