Beschluss vom Landgericht Paderborn - 1 S 27/24

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.03.2024 verkündete Urteil des Amtsgerichts Paderborn (51 C 25/24)

wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag der Beklagten auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 7.191,00 EUR festgesetzt.


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