Teilurteil vom Landgericht Siegen - 1 O 216/12

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt dem Kläger Auskunft über die Höhe der abgezogenen Stornokosten zum Vertrag mit der Versicherungsnummer 030167118012 zu erteilen.

Die Entscheidung über den Klageantrag zu II. bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Im Übrigen werden die Klage mit dem Hauptantrag und die hilfsweise erhobene Stufenklage abgewiesen.

       Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500 € vorläufig vollstreckbar.


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