Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 24 U 21/02

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Dezember 2001 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landge-richts Duisburg abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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