Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-4 U 132/03

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 4. Juni 2003 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - unter Zurück-weisung der Berufung des Beklagten teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.112,92 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 11.10.2001 sowie weitere 2.556,46 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basis-zinssatz hieraus seit dem 28.9.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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