Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-22 U 71/04

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der

5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 29. April 2004 teilweise ab-geändert und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil zu voll-streckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen