Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-2 U (Kart) 2/05

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. Januar 2004 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Voll-streckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

III. Die Beschwer der Klägerin und der Streitwert für das Berufungsverfahren werden auf 10.000 EUR festgesetzt.


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