Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-18 U 83/98

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.05.1998 verkündete Urteil der

9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.418,22 € nebst 5 % Zinsen seit dem 16.10.1997 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits sämtlicher Instanzen werden gegeneinander auf-gehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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