Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-W (Kart) 5/07

Tenor

I. Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düssel-dorf vom 16. Mai 2007 wird zurückgewiesen.

II. Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

III. Der Beschwerdewert wird auf 3.800 € festgesetzt.


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