Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - III-3 Ws 451/08

Tenor

1.

Der mitunterzeichnende Einzelrichter überträgt die Sache dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern.

2.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

3.

Die Vergütung des anwaltlichen Zeugenbeistands wird auf 223,72 € festgesetzt.

4.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten wer-den nicht erstattet.


1 2 3 4
5
6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43
44
45

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen