Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 70/11

Tenor

Die sofortigen Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen zu 2 gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 15. Juli 2011 (VK 1-72/11) werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin werden je zur Hälfte dem Antragsgegner und der Beigeladenen zu 2 auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 13.000 Euro


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