Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - II-5 UF 207/11

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts– Familiengericht – Langenfeld vom 22.07.2011, 27 F 10/11, wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Beschwerdewert: 10.000,00 €.


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