Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 118/11

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 27. Juli 2011 abgeändertund wie folgt neugefasst:

              Die Klage wird abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden dem Kläger auferlegt.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

              Die Revision wird nicht zugelassen.


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