Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-9 U 228/11

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 29.11.2011 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Streithelferin der Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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