Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 108/11

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 06. Juli 2011 abgeändert und wie folgt neugefasst:

 

              Die Klage wird abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden den Beklagten auferlegt.

 

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

              Die Revision wird nicht zugelassen.


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