Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - II-3 UF 2/14

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsteller wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Moers vom 06.12.2013 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

 

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, an die Antragsteller als Gesamtgläubiger 28.400,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2013 zu zahlen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller jeweils zu 6,5 % und der Antragsgegner zu 87 %.

Der Beschwerdewert wird auf 32.784,77 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen