Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-16 U 32/16

Tenor

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve - Az.: 3 O 34/14 - auf die Berufung der Klägerin teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.453,21 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27. März 2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 60 % und der Beklagte zu 40 %. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 90 % und der Beklagte zu 10 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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