Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 U 4/18

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20. September 2017 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (13 O 52/17) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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