Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 10 W 51/24

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 22.05.2024 wird der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 23.04.2024 (Az.: 10 O 112/23) aufgehoben.

Der Antragstellerin wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt A. für die Klage auf Feststellung, dass der Beklagten aus dem Vertrag „B.“ kein Zahlungsanspruch in Höhe von 7.140, -- € brutto zusteht, gewährt.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.


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