Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 195/87

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. Mai 1987 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts xxx wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung und die Anschlußberufung des Beklagten wird das angefochtene Urteil abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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