Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 15 U 66/87

Tenor

Das am 5. November 1987 verkündete Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts Siegen wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Siegen zurückverwiesen.

Die Gerichtskosten der Berufungsinstanz werden wegen unrichtiger Sachbehandlung nicht erhoben.


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