Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 104/01

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 11. Mai 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und beschwert die Beklagte mit 90.000,- DM.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,--DM abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet. Die Sicherheit kann durch unbedingte, unwiderrufliche, unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge anerkannten Kreditinstituts in der Europäischen Union erbracht werden.


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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Naumburg (2. Zivilsenat) - 2 U 174/12
8. Mai 2013
2 U 174/12 8. Mai 2013

Referenzen